Wer sich scheiden lassen möchte, kommt früher oder später nicht um den sogenannten Scheidungstermin herum. Dabei handelt es sich um die zentrale mündliche Verhandlung vor dem Familiengericht, in der über die Auflösung der Ehe entschieden wird. Was in diesem Termin genau passiert, wie der Ablauf aussieht und worauf Sie vorbereitet sein sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Was ist der Scheidungstermin?
Der Scheidungstermin ist die gerichtliche Verhandlung, in der eine Ehe offiziell geschieden werden kann. Dieser Termin findet beim zuständigen Familiengericht statt und ist meist der letzte größere Schritt im Scheidungsverfahren. Er endet mit dem Erlass des Scheidungsbeschlusses, sofern alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind – wie zum Beispiel das abgelaufene Trennungsjahr.
2. Wer muss zum Termin erscheinen?
In den allermeisten Fällen ist das persönliche Erscheinen beider Ehepartner vorgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei schwerwiegenden Erkrankungen oder dem langfristigen Aufenthalt im Ausland, kann das Gericht hiervon abweichen.
Teilnehmer am Scheidungstermin:
- Antragsteller (mit Anwaltspflicht)
- Antragsgegner (mit oder ohne Anwalt möglich)
- Familienrichter oder -richterin
- ggf. Protokollführer oder Dolmetscher
3. Der Ablauf des Scheidungstermins im Detail
a) Prüfung Identität und Eheschließung
Zu Beginn werden die Personalien der beteiligten Ehegatten geprüft. Ferner hat das Gericht zu prüfen, ob die Beteiligten (Antragsteller u. Antragsgegner) auch tatsächlich verheiratet sind. Bringen Sie daher einen gültigen Ausweis oder Reisepass sowie die Eheurkunde mit.
b) Antragstellung
Anschließend stellt Ihr Anwalt den Antrag auf Scheidung der Ehe. Wenn Ihr Partner ebenfalls anwaltlich vertreten ist, kann auch dieser einen Antrag einreichen.
c) Anhörung durch das Gericht
Danach wird die Richterin oder der Richter Ihnen und Ihrem Ehepartner einige Fragen stellen, z. B.:
- Seit wann leben Sie getrennt?
- Wie erfolgte die Trennung? (Innerhalb der Ehewohnung oder ist einer ausgezogen?)
- Gab es Versuche der Versöhnung?
- Wollen beide Parteien die Ehe beenden?
- Gibt es minderjährige Kinder? Wenn ja, wie ist der Umgang geregelt?
Diese Fragen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Ehe als gescheitert gilt und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Scheidung erfüllt sind (§ 1565 BGB).
Zur Ursache der Trennung müssen Sie dagegen nichts sagen. Für die Scheidung kommt es nur darauf an, ob und nicht warum Sie getrennt sind.
d) Versorgungsausgleich & Folgesachen
Schließlich hat das Gericht noch über den sogenannten Versorgungsausgleich zu befinden. Wurden noch Anträge zu anderen Themen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Hausrat gestellt, werden auch diese angesprochen.
e) Verkündung des Beschlusses
Am Ende verliest das Gericht den Scheidungsbeschluss. Die Öffentlichkeit wird für diesen Moment – im Gegensatz zum übrigen nicht öffentlichen Verfahren – kurzzeitig wiederhergestellt.
Häufige Fragen zum Scheidungstermin
Ja. Das Familiengericht verlangt in der Regel das persönliche Erscheinen beider Ehepartner. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei erheblicher Entfernung oder aus gesundheitlichen Gründen – kann eine Anhörung am Wohnort oder per Videoübertragung erfolgen.
Ja – zumindest der Antragsteller benötigt zwingend anwaltliche Vertretung. Der Antragsgegner kann bei einer einvernehmlichen Scheidung auch ohne eigenen Anwalt erscheinen, wenn er dem Antrag zustimmt.
Bei klaren Verhältnissen und guter Vorbereitung durch den Anwalt dauert der Scheidungstermin oft nur 10 bis 15 Minuten. Streitereien über Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögen können jedoch zu längeren Verhandlungen oder Folgeprozessen führen.
Nein. Der Termin findet – mit Ausnahme der Verkündung des Scheidungsbeschlusses am Ende – unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verkündung des Scheidungsbeschlusses ist öffentlich.
Nein, Sie müssen die Ladung nicht zwingend vorzeigen. Wichtig ist nur, dass Sie pünktlich und mit einem gültigen Ausweisdokument erscheinen und wissen, in welchem Saal die Verhandlung stattfindet.
Erscheint ein Ehepartner unentschuldigt nicht, kann das Gericht den Termin aufheben oder – je nach Situation – auch ohne die betreffende Person entscheiden. Bei entschuldigtem Fehlen kann ein neuer Termin angesetzt oder eine Anhörung in Abwesenheit erfolgen.
Eine Begleitperson darf Sie bis zum Gericht begleiten, ist aber in der Verhandlung in der Regel nicht zugelassen. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung aller Beteiligten kann jemand kurzzeitig bei der Verkündung des Scheidungsbeschlusses anwesend sein.
Nein, die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn die Rechtsmittelfrist von 1 Monat abgelaufen ist. Anders ist dies nur, wenn beide Seiten im Termin einen Rechtsmittelverzicht erklären. In diesem Fall tritt die Rechtskraft schon im Termin ein. Dies ist jedoch nur möglich, wenn beide Ehepartner im Termin mit einem eigenen Anwalt erscheinen.
In diesem Fall können Sie den Antrag auf Scheidung zurückziehen. Informieren Sie dazu Ihren Anwalt rechtzeitig, damit die Verhandlung nicht unnötig stattfindet.
Fazit: Gut vorbereitet durch den Scheidungstermin
Ein Scheidungstermin ist meist keine emotionale Gerichtsverhandlung, sondern eine sachliche und strukturierte Anhörung mit klarem Ablauf. Wer sich gut vorbereitet und anwaltlich beraten lässt, kann diesem Termin gelassen entgegensehen.
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