Kindesunterhalt bei Scheidung

Finanzielle Sicherheit für das Wohl der Kinder

Der Kindesunterhalt ist eine finanzielle Verpflichtung, die bei einer Scheidung eine zentrale Rolle spielt. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Kind trotz der Trennung beider Elternteile weiterhin angemessen finanziell versorgt wird. Hier sind einige wichtige Aspekte des Kindesunterhalts bei einer Scheidung:

Unterhaltsberechtigte Kinder

Der Anspruch auf Kindesunterhalt besteht für minderjährige Kinder, also Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Unter Umständen kann der Anspruch auch über das 18. Lebensjahr hinaus fortbestehen, beispielsweise während einer Berufsausbildung.

Unterhaltsverpflichtung beider Elternteile

Beide Elternteile sind grundsätzlich verpflichtet, zum Unterhalt ihres Kindes beizutragen. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnsitz hat, leistet in der Regel Barunterhalt, während der betreuende Elternteil seinen Beitrag durch die Betreuungsleistungen erbringt.

Barunterhalt und Betreuungsunterhalt

Der Barunterhalt bezieht sich auf die Zahlungen, die der nicht betreuende Elternteil an den betreuenden Elternteil leistet. Der Betreuungsunterhalt umfasst die Leistungen des betreuenden Elternteils in Form von Unterbringung, Ernährung und Erziehung des Kindes.

Zahlung des Kindesunterhalts

Bei einer Scheidung besteht die Verpflichtung beider Elternteile, zum Kindesunterhalt beizutragen. Sie ist unabhängig davon, welcher Elternteil das Sorgerecht hat oder bei wem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat. Der finanzielle Teil der Unterhaltsverpflichtung betrifft grundsätzlich den Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnsitz hat. Hier sind die grundlegenden Prinzipien:

Barunterhaltspflichtiger Elternteil

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnsitz hat, ist in der Regel der barunterhaltspflichtige Elternteil. Dies bedeutet, dass dieser Elternteil finanzielle Zahlungen leisten muss, um zum Unterhalt des Kindes beizutragen.

Betreuungsunterhaltspflichtiger Elternteil

Der Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat und den Alltag des Kindes maßgeblich betreut, leistet seinen Beitrag in Form des sogenannten Betreuungsunterhalts. Dies umfasst die Versorgung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

Beitrag beider Elternteile

Das Ziel ist es, dass beide Elternteile zum Kindesunterhalt beitragen. Der Betrag, den der barunterhaltspflichtige Elternteil zahlt, wird in der Regel durch die Düsseldorfer Tabelle oder ähnliche Leitlinien bestimmt. Der Betreuungsunterhalt wird durch die aktive Betreuung und Erziehung des Kindes durch den betreuenden Elternteil geleistet.

Unterhaltsvorschuss

Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt, kann der betreuende Elternteil staatliche Unterhaltsvorschüsse beantragen, um sicherzustellen, dass das Kind finanziell unterstützt wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Bestimmungen und Berechnungen je nach Gericht variieren können. Rechtlicher Rat, vorzugsweise von einem Anwalt für Familienrecht, kann in solchen Fällen sehr hilfreich sein, um sicherzustellen, dass die Unterhaltsverpflichtungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und im besten Interesse des Kindes erfolgen.

Berechnung des Kindesunterhalts

Die Berechnung des Kinderunterhalts nach einer Scheidung erfolgt in der Regel anhand von festgelegten Leitlinien oder Tabellen, die die finanziellen Verpflichtungen der Eltern unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren regeln. In Deutschland ist die Düsseldorfer Tabelle die maßgebliche Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.

Die konkrete Berechnung des Kindesunterhaltes hängt im Einzelfall von einer Vielzahl weiterer Faktoren ab. Darüber hinaus vertreten einzelne Gericht hinsichtlich mancher Aspekte teilweise erheblich unterschiedliche Auffassungen. Allein mit der Düsseldorfer Tabelle kann man den Unterhalt im konreten Fall daher genausowenig zuverlässig berechnen wie mit den gelegentlich anzutreffenden Onlinerechnern. Vielmehr setzt dies immer eine individuelle Prüfung zumindest durch das Jugendamt, besser durch einen Anwalt für Familienrecht voraus.

Hier sind – grob vereinfacht – die grundlegenden Schritte zur Berechnung:

Zuerst wird das Nettoeinkommen jedes Elternteils ermittelt. Das Nettoeinkommen ist das Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen gesetzlichen Abzügen.

Der sogenannte Unterhaltsbedarf basiert auf der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Alter des Kindes und dem zuvor ermittelten Nettoeinkommen ab. Es gibt unterschiedliche Beträge für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, Kinder vom siebten bis zum zwölften Lebensjahr und Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr. Ferner gibt es eine weitere Stufe für volljährige Kinder, für die während der Ausbildung Unterhalt zu zahlen ist.

In einigen Fällen können besondere Belastungen sowohl auf Seiten des barunterhaltspflichtigen Elternteils als auch auf seiten des Kindes zu berücksichtigen sein und den zu zahlenden Betrag in beide Richtungen beeinflussen.

Das Kindergeld, das der betreuende Elternteil erhält, wird vom errechneten Bedarf anteilig abgezogen. Das verbleibende Ergebnis ist der zu zahlende Kindesunterhalt.

Das Einkommen des betreuenden Elternteils wird in der Regel nicht in die Berechnung des Kindesunterhalts einbezogen. Dies wird damit begründet, dass der betreuende Elternteil bereits durch die Betreuungsleistungen einen Beitrag zum Kindesunterhalt leistet.

Wie muss der Umgang geregelt werden?

Die Regelung des Umgangs mit dem nicht betreuenden Elternteil ist entscheidend für das Wohlbefinden des Kindes. Idealerweise einigen sich die Eltern auf eine Umgangsregelung, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht wird. Falls keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht eine Umgangsregelung festlegen. Wichtig ist, dass der Umgang dem Kind ermöglicht, eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.

Wer bekommt das Sorgerecht im Fall einer Scheidung?

Das Sorgerecht wird in der Regel gemeinsam von beiden Elternteilen ausgeübt, auch nach der Scheidung. Eine alleinige Sorgerechtsentscheidung wird nur dann getroffen, wenn das Kindeswohl durch eine gemeinsame Ausübung des Sorgerechts gefährdet ist. Das Gericht berücksichtigt dabei stets, welche Regelung im besten Interesse des Kindes liegt.

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