Unkomplizierter scheiden lassen

Onlinescheidung

Wenn Sie zeitlich stark eingespannt oder viel unterwegs sind, bietet unsere Onlinescheidung Ihnen eine flexible Möglichkeit, Ihre Scheidung vorzubereiten. Auch virtuell ist unser Anwalt für Familienrecht Enrico Eichhorn in dieser schwierigen Phase immer für Sie da.

Vorteile und Nachteile einer Onlinescheidung

Vorteile

  • zeitlich und räumlich flexible Termine dank Videokonferenz
  • kein persönlicher Termin in der Anwaltskanzlei nötig
  • digitaler Dokumentenaustausch
  • bei uns: individuelle Betreuung durch unseren Scheidungsanwalt Enrico Eichhorn

Nachteile

  • bei Internetportalen: Betreuung durch einen unbekannten Anwalt
  • bei strittigen Scheidungsfolgen und komplexen Fällen kann die persönliche Anwaltsberatung sinnvoller sein

Häufige Fragen zum Thema Onlinescheidung

Ablauf und Kosten einer Onlinescheidung und einer “normalen Scheidung” sind identisch. Der größte Unterschied liegt in der anwaltlichen Betreuung. Wenn Sie eine Scheidung online über ein Internetportal einreichen, können Sie in der Regel nicht auswählen, welcher Anwalt oder welche Anwältin Sie berät, sofern eine solche überhaupt vorgesehen ist. Sie oder er ist zudem nur in den seltensten Fällen die Person, die dann auch zu Ihrem Scheidungstermin vor Ort anwesend sein wird. Hier werden von den Plattformbetreibern in der Regel Vertreter genutzt. Sie sollten also mit einer eher anonymen Betreuung rechnen.

Eine Onlinescheidung in unserer Kanzlei bedeutet, dass wir alle erforderlichen Unterlagen digital austauschen und Termine per Videokonferenz stattfinden. Sie sparen damit Zeit und sind flexibler. Eine persönliche Betreuung – auch zum Scheidungstermin vor Gericht – durch unseren Scheidungsanwalt Enrico Eichhorn ist Ihnen dabei stets sicher.

Ja. Die Scheidung kann nur vollzogen werden, wenn beide Ehepartner und mindestens ein Anwalt zum Scheidungstermin persönlich vor dem Familiengericht erscheinen. Anders als der Name suggeriert, kann eine Ehe in Deutschland also nicht online geschieden werden. Lediglich der Austausch und die vorbereitenden Termine mit dem Scheidungsanwalt können digital stattfinden.

Ja. Denn eine Onlinescheidung funktioniert ja genauso wie eine „normale“ Scheidung. Lediglich die Vor-Ort-Termine mit dem Scheidungsanwalt in der Kanzlei entfallen, da diese per Videokonferenz stattfinden.

Nicht zwangsläufig. Die Anwalts- und Gerichtskosten richten sich nach gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Verfahrenswert. Dieser ist unabhängig davon, ob es sich um eine „normale“ oder eine Scheidung online handelt. Scheidungskosten lassen sich nur dann spürbar senken, wenn die Scheidung im Einvernehmen geschieht und die Ehepartner alle Scheidungsfolgen schon vorab geklärt haben.

Wie bei einer „normalen“ Scheidung auch, muss der Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Sie selbst können dies nicht tun – auch wenn diverse Internetportale dies suggerieren. Sie können uns jedoch bei einer Onlinescheidung alle erforderlichen Dokumente für den Scheidungsantrag digital übermitteln, so dass die Ausfertigung Ihres Scheidungsantrags zügiger geht.

Wie bei jeder Scheidung müssen folg. Dokumente vorliegen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der gemeinsamen, minderjährigen Kinder, ggf. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe.

Nein. Der Begriff „Onlinescheidung“ sagt lediglich etwas darüber aus, auf welche Weise Sie sich mit Ihrem Scheidungsanwalt austauschen – nämlich digital statt in Vor-Ort-Terminen. Eine Onlinescheidung kann also für eine einvernehmliche oder auch eine strittige Scheidung genutzt werden. Besonders effektiv ist sie jedoch bei einer Scheidung im Einvernehmen.

Unser Scheidungsanwalt Enrico Eichhorn ist in Ihrer Nähe

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