Vermögensausgleich, Rentenausgleich und Unterhalt

Finanzielle Neuordnung nach Trennung

Vermögensausgleich und Ehegattenunterhalt dienen dazu, nach der Scheidung finanzielle Klarheit zu schaffen und einen geordneten Start in eine neue Lebensphase zu ermöglichen. Mit dem Renten- bzw. Versorgungsausgleich wird dagegen die Absicherung im Alter sichergestellt.

Wann muss Unterhalt gezahlt werden?

Ehegattenunterhalt

Der Unterhalt bei einer Scheidung betrifft finanzielle Zahlungen zwischen den geschiedenen Ehepartnern, um sicherzustellen, dass beide Parteien nach der Trennung ihren angemessenen Lebensstandard aufrechterhalten können. Es gibt verschiedene Arten von Unterhalt:

Wie teilen sich die Vermögenswerte auf?

Vermögensausgleich

Der Vermögensausgleich bei einer Scheidung bezieht sich auf die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens der Ehepartner. Dies kann Immobilien, finanzielle Vermögenswerte, Fahrzeuge, Unternehmensbeteiligungen und andere Besitztümer umfassen. In vielen Ländern, darunter Deutschland, erfolgt der Vermögensausgleich nach dem Prinzip des sogenannten Zugewinnausgleichs.

Bleibt die finanzielle Vorsorge für das Alter erhalten?

Rentenausgleich

Der Rentenausgleich bezieht sich auf die Aufteilung von Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden. Ähnlich wie beim Zugewinnausgleich erfolgt hierbei ein Ausgleich dahingehend, dass der Ehegatte, der mehr „Rentenpunkte“ erworben hat, einen Teil hiervon an den anderen Ehegatten abgeben muss. Wieviele Anteile abzugeben bzw. zu übertragen sind, richtet sich nach den Regelungen zum Versorgungsausgleich.

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