Unsere Spezialität:
Schnelle Scheidungen ohne Streit

Ablauf & Dauer einer Scheidung

In nur 3 Monaten geschieden werden? Das geht. Wir beschleunigen Ihre Scheidung mit einer Trennungsvereinbarung und ersparen Ihnen so nervenaufreibende Monate oder Jahre Rosenkrieg.

So läuft ein Scheidungsverfahren im Einvernehmen zügig ab

Sie möchten sich schnell scheiden lassen?

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Partner offen über Ihren Trennungswunsch.
  2. Beginnen Sie das Trennungsjahr und vollziehen Sie die Trennung von „Tisch und Bett“.
  3. Treffen Sie mit Ihrem Partner Vereinbarungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Ihren gemeinsamen Kindern. Seien Sie kompromissbereit! Ziehen Sie bei Bedarf einen Mediator hinzu.
  4. Nehmen Sie für eine Erstberatung Kontakt mit unserer Kanzlei für Familienrecht auf.
  5. Wir klären alle Ihre Fragen und besprechen gemeinsam, ob eine Trennungsvereinbarung erforderlich ist und was diese beinhalten muss.
  6. Lassen Sie Ihre Scheidungsfolgenvereinbarung notariell erstellen und beglaubigen.
  7. Wir reichen für Sie den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein und bestätigen dabei, dass Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten.
  8. Zahlen Sie zügig den Gerichtskostenvorschuss ans Familiengericht, damit das offizielle Scheidungsverfahren beginnen kann.
  9. Der Scheidungsantrag wird nach etwa 2 bis 3 Wochen an Ihren Ehepartner zugestellt.
  10. Füllen Sie zügig den Fragebogen zum Versorgungsausgleich aus und senden ihn an das Gericht zurück.
  11. Der Anhörungstermin zur Scheidung beim Familiengericht wird festgesetzt, sobald das Gericht alle Angaben zum Versorgungsausgleich von den Rentenversicherungsträgern erhalten hat.
  12. Beim Scheidungstermin werden der Scheidungsantrag vorgetragen und die Scheidungsfolgen besprochen. Außerdem werden beide Ehepartner vom Richter oder der Richterin angehört. Der Termin dauert bei guter Vorbereitung und einer Scheidung im Einvernehmen meist nicht länger als 15 Minuten. Am Ende wird der Scheidungsbeschluss verlesen.
  13. Sie haben nach dem Scheidungstermin einen Monat Zeit, gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen, d.h. das Urteil anzufechten.
  14. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist fertigt das Familiengericht den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraft aus und sendet Ihnen diesen zu. Nun sind Sie offiziell geschieden.

Häufige Fragen zum Thema Ablauf & Dauer einer Scheidung

Wenn sich die Ehepartner einig sind, eine Trennungsvereinbarung aufsetzen, der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird und das Gericht zügig arbeitet, kann eine einvernehmliche Scheidung innerhalb von 3 Monaten vollzogen sein. Sehr strittige Scheidungen können auch mehrere Jahre dauern.

Vor allem die Auslastung des Familiengerichts und der Umfang der zu regelnden Scheidungsfolgen bestimmen, wie lange eine Scheidung dauert. Je mehr die Ehepartner also vorab gemeinsam regeln, desto weniger muss das Gericht entscheiden und umso schneller verläuft das Scheidungsverfahren.

 

Auch Sie können zu einer schnellen Scheidung beitragen: Zahlen Sie zügig den Gerichtskostenvorschuss ans Familiengericht, füllen Sie das Formular zum Versorgungsausgleich zeitnah aus und senden es an uns zurück.

Nach dem Scheidungstermin beim Familiengericht haben wie bei jedem Gerichtsverfahren beide Parteien einen Monat lang die Gelegenheit, gegen den Beschluss Rechtsmittel einzulegen. Nachdem die Frist dafür abgelaufen ist, fertigt das Gericht einen Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk aus und stellt Ihnen diesen per Post zu. Erst damit sind Sie offiziell geschieden und erst ab diesem Zeitpunkt könnten Sie zum Beispiel auch erneut heiraten.

Das Verfahren lässt sich etwas beschleunigen, wenn beide Parteien beim Scheidungstermin den Rechtsmittelverzicht erklären. In diesem Fall wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Voraussetzung ist hierbei, dass beide Ehepartner einen eigenen Anwalt haben. Bei einem „gemeinsamen“ Anwalt ist dieser Weg nicht möglich.

Sie können das Scheidungsverfahren jederzeit für ein Jahr aussetzen oder beenden und auch einen bereits angesetzten Scheidungstermin verschieben oder absagen. Übrigens: auch wenn der Scheidungsantrag zurückgezogen wird, fallen Kosten für Anwalt und Gericht an.

Unser Scheidungsanwalt Enrico Eichhorn ist in Ihrer Nähe

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