Kinder in der Scheidung
Kinder im Fokus:
Einfühlsame Unterstützung und rechtliche Klarheit während der Scheidung
Die Scheidung ist nicht nur für die Ehepartner eine emotionale Herausforderung, sondern stellt auch Kinder vor besondere Herausforderungen. In diesem Kontext spielen Umgangsregelungen, Sorgerecht und nicht zuletzt finanzielle Unterstützung eine zentrale Rolle.
Rechtliche Grundlagen
Diese rechtlichen Grundlagen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass das Kindeswohl während und nach der Scheidung geschützt wird. Sie geben dem Familiengericht und anderen relevanten Institutionen Instrumente an die Hand, um sicherzustellen, dass Entscheidungen im besten Interesse des Kindes getroffen werden.
Anwalt für Familienrecht
Die rechtliche Grundlage für Kinder in einer Scheidung ist im deutschen Familienrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Hier sind einige wichtige rechtliche Grundlagen, die spezifisch auf die Betreuung und Erziehung von Kindern in der Scheidung abzielen, wobei Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht ausgeklammert sind:
Kindeswohlprinzip (§ 1626 Abs. 2 BGB)
Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt der familiengerichtlichen Entscheidungen. Alle Maßnahmen, die das Kind betreffen, haben sich danach zu richten, was seinem Wohl entspricht.
Verfahrensbeistand (§158 FamFG)
Der Verfahrensbeistand ist ein unabhängiger Anwalt, der vom Gericht bestellt werden kann, um die Interessen des Kindes in einem Scheidungsverfahren zu vertreten. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die persönlichen Belange des Kindes angemessen berücksichtigt werden.
Anhörung des Kindes (§ 159 FamFG)
Das Gericht hat die Möglichkeit, das Kind persönlich anzuhören, wenn es in der Lage ist, eine eigene Meinung zu äußern. Dies kann bei wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, relevant sein.
Jugendamt (§ 50 SGB VIII)
Das Jugendamt hat die Aufgabe, das Wohl des Kindes zu schützen. Es kann in Fällen von Gefährdung des Kindeswohls eingreifen und Maßnahmen zur Unterstützung der Familie ergreifen.
Familiengerichtliche Entscheidungen (§1697ff. BGB)
Das Familiengericht kann in Konfliktsituationen oder bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern Entscheidungen zum Wohl des Kindes treffen. Dabei geht es um Fragen, die über Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht hinausgehen.