Ihr Scheidungsanwalt in Dresden und Königsbrück
Scheidung ohne Streit
Eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch inhaltlich oft herausfordernd. Als erfahrener Rechtsanwalt für Scheidungen leite ich Sie sicher und ruhig durch diesen Dschungel – ganz ohne Rosenkrieg.
Die wichtigsten Unterlagen für Ihre Scheidung
Damit sie schnell und stressfrei getrennte Wege gehen können.
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde der gemeinsamen, minderjährigen Kinder
- ggf. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
Häufige Fragen zum Thema Scheidung
Nach Ablauf der 12-monatigen Trennungsphase („Trennungsjahr“) können Sie über einen Scheidungsanwalt die Scheidung beim Familiengericht einreichen. Das Trennungsjahr muss dabei nicht in getrennten Wohnungen vollzogen werden, jedoch ist zwingend die Trennung „von Tisch und Bett“ erforderlich. Sie müssen also getrennte Haushalte führen – selbst wenn Sie aus welchen Gründen auch immer noch unter einem Dach wohnen. In seltenen Fällen kann das Familiengericht auch einer Scheidung zustimmen, bevor das Trennungsjahr abgelaufen ist („Blitzscheidung“). Eine solche Härtefallregelung kommt zum Beispiel zur Anwendung, wenn ein Ehepartner mit einem neuen Partner ein Kind erwartet.
Niemand zwingt Sie, nach Ablauf des Trennungsjahres die Scheidung auch wirklich einzureichen. Wenn Sie aber dauerhaft getrennte Wege gehen möchten, empfehlen wir Ihnen, diesen Schritt zu machen. Denn solange Sie nicht geschieden sind, laufen Unterhalts- und Rentenausgleichsansprüche weiter. Auch der Zugewinn während einer Trennung muss ausgeglichen werden, sollten Sie nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart haben. Und sollte ein Ehepartner versterben, hat der verbliebene Partner nach wie vor Anspruch auf seinen Erbpflichtteil.
Aus unserer Erfahrung mit einvernehmlichen Scheidungen wissen wir: Wenn Sie und Ihr Ehepartner darüber einig sind, getrennte Wege zu gehen, ohne dabei jeden Cent aufzurechnen, können Sie sich jede Menge Ärger und Kosten sparen. Wir legen wir dazu gemeinsam fest, wie Sie die klassischen Streitthemen wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich, Unterhalt oder auch den Umgang mit den Kindern regeln möchten. Ein Notar erstellt und beurkundet nach diesen Vorgaben mit Ihnen eine sog. Trennungsvereinbarung. Wenn also beide Parteien kompromissbereit sind, muss sich eine Scheidung nicht zu einem Rosenkrieg entwickeln.
Die Dauer einer Scheidung ist vor allem von der Auslastung des Gerichts und der Menge an zu regelnden Scheidungsfolgen abhängig. Wenn sich beide Ehepartner einig sind und die Scheidung im Einvernehmen abläuft, können Sie im besten Fall 2 bis 3 Monate nach Einreichung des Scheidungsantrags geschieden sein. Ein Rosenkrieg kann sich aber auch mehrere Jahre hinziehen.
Auch nach einer Scheidung bleiben beide Eltern gemeinsam für ihre minderjährigen Kinder verantwortlich, das gemeinsame Sorgerecht bleibt also bestehen. Es sei denn, das Familiengericht kommt zu dem Ergebnis, dass die gemeinsame elterliche Sorge ausnahmsweise dem Kindeswohl widerspricht.